Vertrag über eine Tier-Patenschaft

Zwischen Animals for People, Ronda de Migjorn 145 a, E - 07620 Llucmajor

(im folgenden "Animals for People" genannt)

und

Herrn/Frau/Familie ........................................................................

(im folgenden "Pate" genannt)

wohnhaft in .................................................................................

Telefon .......................................................................................

Fax ............................................................................................

Mobil ..........................................................................................

E-Mail .........................................................................................


wird zu den nachfolgenden Bedingungen ein Vertrag über eine Patenschaft für das nachfolgend aufgeführte Tier abgeschlossen:

 

Name des Tieres: ........................................................................

Tierart: ....................................................................................

Rasse: ......................................................................................

Farbe: ......................................................................................

Alter: .......................................................................................

Geschlecht: ..............................................................................

 

§ 1: Mit der Übernahme einer Patenschaft wird eine auf Dauer angelegte Bindung zwischen Patentier und Pate begründet. Ziel der Patenschaft ist es einerseits, die Versorgung des Tieres langfristig zu sichern. Andererseits eröffnet die Patenschaft für den Paten die Möglichkeit, zu dem Tier eine enge Beziehung aufzubauen, ohne das Patentier selbst halten zu müssen.

§ 2: Die Haltung des Patentieres übernimmt für den Paten Animals for People. Der Pate kommt im Rahmen der Patenschaft mit monatlich 20 Euro oder jährlich 240 Euro für die laufenden Kosten der Haltung des Patentieres auf. Mit dem Patenschaftsbeitrag sind alle finanziellen Leistungen des Paten gegenüber Animals for People abgedeckt. Die Höhe des Patenschaftsbeitrags kann im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Änderungen werden dem Paten rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Pate nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums widerspricht.

§ 3: Animals for People nutzt den Patenschaftsbeitrag in Eigenverantwortung vollständig für das Patentier. Von einem Teil des Beitrags können Rücklagen insbesondere für die medizinische Versorgung des Tieres gebildet werden. Animals for People stellt die art- und tierschutzgerechte Haltung des Patentieres sicher und sorgt insbesondere für ordnungsgemäße Pflege und Unterkunft, für ausreichende Fütterung, ständiges Bereitstellen von Wasser, ausreichend Auslauf und für die notwendige und medizinisch gebotene tierärztliche Behandlung.

§ 4: Der Pate kann sein Patentier in Absprache mit Animals for People zu gewöhnlichen Zeiten besuchen, in gewöhnlichem Umfang Auskunft über dessen Zustand verlangen und mit dem Patentier gemeinsame Freizeitaktivitäten unternehmen - sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Der Pate erhält darüber hinaus in regelmäßigen Abständen von Animals for People Auskunft über sein Patentier.

§ 5: Animals for People behält sich die alleinige Verfügungsgewalt über das Patentier vor. Dies schließt insbesondere ein, das Patentier auszubilden, für Tierbesuche einzusetzen oder als therapeutischen Helfer zu nutzen. Animals for People wird den Paten unverzüglich informieren, falls das Tier an einen neuen Besitzer vermittelt wurde. Ausgeschlossen ist, dass das Patentier für Tierversuche oder zur Zucht eingesetzt wird.

§ 6: Dieser Patenschaftsvertrag ist jederzeit zum Monatsende kündbar. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages und sonstiger im Einzelfall getroffener Absprachen kann das Patenschaftsverhältnis von Animals for People sofort aufgelöst werden. Über das Ende des Patenschaftszeitraums hinaus bezahlte Patenschaftsbeiträge werden dem Paten erstattet. Eine Kündigung dieses Vertrages bedarf in jedem Fall der Schriftform. Das Patenschaftsverhältnis endet automatisch beim Tod des Patentieres beziehungsweise bei der Vermittlung an einen neuen Besitzer.

§ 7: Der Patenschaftsbeitrag ist vom Paten bei monatlicher Zahlung auf eins der aufgeführten Konten von Animals for People bis zum zehnten eines Monats zu überweisen. Bei jährlicher Zahlung wird eine bargeldlose Zahlung des Jahresbetrages bis Ende Februar eines jeden Jahres erwartet. Animals for People ist in Deutschland als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Für die Patenschaftsbeiträge und darüber hinaus gehende sonstige Zuwendungen wird Animals for People dem Paten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Spendenbescheinigung ausstellen.

§ 8: Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses Vertrages und den jeweils einschlägigen Gesetzen. Sollte dieser Vertrag ungültige Bestimmungen enthalten, werden sie durch gültige ersetzt, was die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Absprachen über Änderungen dieses Vertrages sind nicht getroffen worden. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

 

Ort & Datum

 


Unterschrift des Paten

 


Unterschrift von Animals for People

 

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ANIMALS FOR PEOPLE - ANIMALES PARA PERSONAS - TIERE FÜR MENSCHEN

Tiere helfen Menschen helfen Tieren

Animals for People
Postanschrift: Ronda de Migjorn 145a, E - 07620 Llucmajor
Tel 0034 - 971 - 65 04 76, Fax 0034 - 971 - 65 02 95, Mobil 0034 - 600 - 49 41 43
Konto: La Caixa, BLZ & Kto 2100 - 0103 - 39 - 0200152553

Animals for People e.V.
Postanschrift: Egenolffstrasse 10, D - 60316 Frankfurt am Main
Tel 0049 - 69 - 94 41 58 57, Fax 0049 - 69 - 94 41 58 57, Mobil 0049 - 173 - 340 87 80
Hotline 0049 - 700 - ANIMALES <26 46 25 37>
Konto: Dresdner Bank AG, BLZ 508 800 50, Kto 022 555 1000

info@animals-for-people.com

www.animals-for-people.com