
Vertrag
über eine Tier-Patenschaft
Zwischen Animals for People, Ronda de Migjorn 145 a, E - 07620 Llucmajor
(im
folgenden "Animals for People" genannt)
und
Herrn/Frau/Familie
........................................................................
(im
folgenden "Pate" genannt)
wohnhaft in .................................................................................
Telefon .......................................................................................
Fax ............................................................................................
Mobil ..........................................................................................
E-Mail .........................................................................................
wird
zu den nachfolgenden Bedingungen ein Vertrag über
eine Patenschaft für das nachfolgend aufgeführte Tier abgeschlossen:
Name
des Tieres: ........................................................................
Tierart:
....................................................................................
Rasse:
......................................................................................
Farbe:
......................................................................................
Alter:
.......................................................................................
Geschlecht:
..............................................................................
§
1: Mit der Übernahme einer Patenschaft wird eine auf Dauer angelegte
Bindung zwischen Patentier und Pate begründet. Ziel der Patenschaft
ist es einerseits, die Versorgung des Tieres langfristig zu sichern.
Andererseits eröffnet die Patenschaft für den Paten die Möglichkeit,
zu dem Tier eine enge Beziehung aufzubauen, ohne das Patentier selbst
halten zu müssen.
§
2: Die Haltung des Patentieres übernimmt für den Paten Animals
for People. Der Pate kommt im Rahmen der Patenschaft mit monatlich 20
Euro oder jährlich 240 Euro für die laufenden Kosten der Haltung
des Patentieres auf. Mit dem Patenschaftsbeitrag sind alle finanziellen
Leistungen des Paten gegenüber Animals for People abgedeckt. Die
Höhe des Patenschaftsbeitrags kann im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung
angepasst werden. Änderungen werden dem Paten rechtzeitig mitgeteilt
und gelten als genehmigt, sofern der Pate nicht innerhalb eines angemessenen
Zeitraums widerspricht.
§ 3: Animals for People nutzt den Patenschaftsbeitrag in Eigenverantwortung
vollständig für das Patentier. Von einem Teil des Beitrags
können Rücklagen insbesondere für die medizinische Versorgung
des Tieres gebildet werden. Animals for People stellt die art- und tierschutzgerechte
Haltung des Patentieres sicher und sorgt insbesondere für ordnungsgemäße
Pflege und Unterkunft, für ausreichende Fütterung, ständiges
Bereitstellen von Wasser, ausreichend Auslauf und für die notwendige
und medizinisch gebotene tierärztliche Behandlung.
§
4: Der Pate kann sein Patentier in Absprache mit Animals for People
zu gewöhnlichen Zeiten besuchen, in gewöhnlichem Umfang Auskunft
über dessen Zustand verlangen und mit dem Patentier gemeinsame
Freizeitaktivitäten unternehmen - sofern nicht zwingende Gründe
entgegenstehen. Der Pate erhält darüber hinaus in regelmäßigen
Abständen von Animals for People Auskunft über sein Patentier.
§
5: Animals for People behält sich die alleinige Verfügungsgewalt
über das Patentier vor. Dies schließt insbesondere ein, das
Patentier auszubilden, für Tierbesuche einzusetzen oder als therapeutischen
Helfer zu nutzen. Animals for People wird den Paten unverzüglich
informieren, falls das Tier an einen neuen Besitzer vermittelt wurde.
Ausgeschlossen ist, dass das Patentier für Tierversuche oder zur
Zucht eingesetzt wird.
§
6: Dieser Patenschaftsvertrag ist jederzeit zum Monatsende kündbar.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages und
sonstiger im Einzelfall getroffener Absprachen kann das Patenschaftsverhältnis
von Animals for People sofort aufgelöst werden. Über das Ende
des Patenschaftszeitraums hinaus bezahlte Patenschaftsbeiträge
werden dem Paten erstattet. Eine Kündigung dieses Vertrages bedarf
in jedem Fall der Schriftform. Das Patenschaftsverhältnis endet
automatisch beim Tod des Patentieres beziehungsweise bei der Vermittlung
an einen neuen Besitzer.
§ 7: Der Patenschaftsbeitrag ist vom Paten bei monatlicher Zahlung
auf eins der aufgeführten Konten von Animals for People bis zum
zehnten eines Monats zu überweisen. Bei jährlicher Zahlung
wird eine bargeldlose Zahlung des Jahresbetrages bis Ende Februar eines
jeden Jahres erwartet. Animals for People ist in Deutschland als gemeinnützige
Körperschaft anerkannt. Für die Patenschaftsbeiträge
und darüber hinaus gehende sonstige Zuwendungen wird Animals for
People dem Paten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine
Spendenbescheinigung ausstellen.
§
8: Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach den Bestimmungen dieses Vertrages und den jeweils einschlägigen
Gesetzen. Sollte dieser Vertrag ungültige Bestimmungen enthalten,
werden sie durch gültige ersetzt, was die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Absprachen über
Änderungen dieses Vertrages sind nicht getroffen worden. Gerichtsstand
ist Frankfurt am Main.
Ort
& Datum
Unterschrift des Paten
Unterschrift von Animals for People
ANIMALS
FOR PEOPLE - ANIMALES PARA PERSONAS - TIERE FÜR MENSCHEN
Tiere
helfen Menschen helfen Tieren
Animals
for People
Postanschrift:
Ronda de Migjorn 145a, E - 07620 Llucmajor
Tel 0034 - 971 - 65 04 76, Fax 0034 - 971 - 65 02 95, Mobil 0034 - 600
- 49 41 43
Konto: La Caixa, BLZ & Kto 2100 - 0103 - 39 - 0200152553
Animals
for People e.V.
Postanschrift: Egenolffstrasse 10, D - 60316 Frankfurt am Main
Tel 0049 - 69 - 94 41 58 57, Fax 0049 - 69 - 94 41 58 57, Mobil 0049
- 173 - 340 87 80
Hotline 0049 - 700 - ANIMALES <26 46 25 37>
Konto: Dresdner Bank AG, BLZ 508 800 50, Kto 022 555 1000
info@animals-for-people.com
www.animals-for-people.com